Bald keine "Killerspiele" mehr? Bayern bringt Gesetzentwurf!
09.02.2007 - Nicht erst seit kurzem ist die Diskussion um die sogenannten Killerspiele in aller Munde. Nach dem Amoklauf in Emsdetten waren sich die Politiker einig: Spiele in denen man Menschen oder menschenähnlichen Wesen Schaden zufügen kann, müssen verboten werden.
Der Freistaat Bayern hat deswegen den "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes" angefertigt. Dieser wird in einer der nächsten Bundesratsitzungen diskutiert.
Aber nicht nur Computer- und Videospiele werden von diesem neuen Gesetz betroffen sein. Auch Sportarten wie Paintball oder Laserdome sollen, laut Paragraph 118, abgeschafft werden:
Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße
bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.
Für den elektronischen Sport wird unter anderem Paragraph 131a geändert. In seiner neuen Fassung wird dann folgendes zu lesen sein:
Virtuelle Killerspiele
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder
auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder
einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Bisweilen durften die Erziehungsberichtigten entscheiden, was sich ihre Zöglinge ansahen oder spielten. Auch damit soll jetzt Schluss sein, wie dieser Absatz klarstellt:
Es besteht kein legitimes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte, exzessive Gewaltdarstellungen Jugendlichen oder gar Kindern zugänglich zu machen. Das Erzieherprivileg wird daher ersatzlos aufgehoben.
Des Weiteren wird auch die USK aufgefordert, Ãânderungen an ihrer Arbeit vorzunehmen.
Den vollständigen Entwurf findet Ihr im unterem Link, auf der Webseite des Bundesrates.
Vollständiger Gesetzesentwurf
Kann nur hoffen das sich dieser Entwurf nicht durchsetzt 👿 und wir alle weiterhin sehr viel Spaß am zocken haben 😃 😉
Gr.Scar
09.02.2007 - Nicht erst seit kurzem ist die Diskussion um die sogenannten Killerspiele in aller Munde. Nach dem Amoklauf in Emsdetten waren sich die Politiker einig: Spiele in denen man Menschen oder menschenähnlichen Wesen Schaden zufügen kann, müssen verboten werden.
Der Freistaat Bayern hat deswegen den "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes" angefertigt. Dieser wird in einer der nächsten Bundesratsitzungen diskutiert.
Aber nicht nur Computer- und Videospiele werden von diesem neuen Gesetz betroffen sein. Auch Sportarten wie Paintball oder Laserdome sollen, laut Paragraph 118, abgeschafft werden:
Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße
bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.
Für den elektronischen Sport wird unter anderem Paragraph 131a geändert. In seiner neuen Fassung wird dann folgendes zu lesen sein:
Virtuelle Killerspiele
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder
auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder
einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Bisweilen durften die Erziehungsberichtigten entscheiden, was sich ihre Zöglinge ansahen oder spielten. Auch damit soll jetzt Schluss sein, wie dieser Absatz klarstellt:
Es besteht kein legitimes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte, exzessive Gewaltdarstellungen Jugendlichen oder gar Kindern zugänglich zu machen. Das Erzieherprivileg wird daher ersatzlos aufgehoben.
Des Weiteren wird auch die USK aufgefordert, Ãânderungen an ihrer Arbeit vorzunehmen.
Den vollständigen Entwurf findet Ihr im unterem Link, auf der Webseite des Bundesrates.
Vollständiger Gesetzesentwurf
Kann nur hoffen das sich dieser Entwurf nicht durchsetzt 👿 und wir alle weiterhin sehr viel Spaß am zocken haben 😃 😉
Gr.Scar